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Merkblatt zur Legalisation
2012/11/07

1. Die zu legalisierenden Urkunden müssen zuerst beglaubigt und durch das Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt werden.

Postanschrift:

Referat II B 4

Beglaubigungen, 50728 Köln

 

Besucheranschrift:

Eupener Str. 125

50933 Köln

Tel: 0221-7584100

2. Vollständige Kopien der Originalurkunde sollen beiliegen.

3. Das vollständige und ausgefüllte Antragsformular für Beglaubigung und Legalisation ist erforderlich.

4.Die Möglichkeit einer Beantragung per Postweg ist ausgeschlossen. Die Unterlagen  können entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Konsularabteilung der chinesischen Botschaft eingereicht werden. Die entstehenden Risiken werden vom Antragsteller selbst getragen.

5. Die Gebühr für Handelslegalisation beträgt 35 Euro pro Urkunde, für Zivillegalisation 15 Euro pro Urkunde. Die Gebühr für die bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 ) beträgt zusätzliche 30 Euro, für die Bearbeitung innerhalb von 2 Tagen zusätzliche 20 Euro pro Urkunde. Die Gebühren müssen mit EC-Karten bezahlt werden.

Telefonische Auskunft für weitere Fragen: Di. und Do. 15:00 bis 17:00; Telefon-Nr. 030-27588572

Generalkonsulat der VR China in Hamburg

Elbschaussee 268 ,22605 Hamburg (Tel: 040-82276012, Di., Do. 15:00-17:00)

Generalkonsulat der VR China in München

Roman Str. 107, 80639 München (Tel: 089-17301618, Mo., Mi. 15:00-17:00)

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt

Stresemannallee 19-23, 60596 Frankfurt am Main (Tel: 069-75085549, Di., Do. 15:00-17:00)

(Die Generalkonsulate der VR China in Deutschland sind nur für Anträge zur Legalisation der Urkunden aus ihren eigenen Amtsbezirk zuständig.)

 

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