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Häufig gestellte Fragen zur vorübergehenden Befreiung von der Visumspflicht
2024-01-18 14:35

1. Muss ich meine Reisepläne vorab bei der chinesischen Botschaft bzw. einem chinesischen Konsulat im Ausland anmelden, wenn ich die visumsfreie Einreise nach China in Anspruch nehmen möchte?

Wer alle erforderlichen Bedingungen zur Inanspruchnahme der Visumsfreiheit erfüllt, für den ist keine derartige Voranmeldung erforderlich.

2. Überprüfen die chinesischen Grenzkontrollbehörden den Einreisegrund und wenn ja, wie? Muss ich bei meiner Einreise neben meinem Reisepass noch andere Dokumente vorlegen?

Wer zu Geschäfts-, Reise- und Tourismuszwecken, zum Besuch von Verwandten und Freunden oder auf der Durchreise nach China kommt und die nötigen Voraussetzungen für die Visumsfreiheit erfüllt, dem wird die Einreise gestattet. Vorab nehmen die chinesischen Grenzkontrollbehörden hierzu im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen eine Überprüfung vor. Sollten die Einreisegründe nicht im Einklang mit den Vorgaben zur Befreiung von der Visumspflicht stehen oder einer Einreise andere rechtliche Gründe im Wege stehen, sind die Grenzkontrollbehörden berechtigt, die Einreise gemäß den geltenden Gesetzen zu verweigern. Wir empfehlen, Einladungsschreiben, Flug- und Hotelbuchungsbelege sowie andere Unterlagen, die den Zweck Ihres Besuchs belegen, mitzuführen. Wer zu Arbeits-, Studien- oder Berichterstattungszwecken nach China kommt, muss weiterhin ein entsprechendes Visum beantragen.

3.  Gibt es besondere Anforderungen für Minderjährige, die im Rahmen der Visumsfreiheit nach China einreisen möchten?

Für minderjährige Personen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene.

4. Bestehen besondere Anforderungen an die Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?

Für die Einreise nach China benötigen Sie einen gewöhnlichen Reisepass, dessen Gültigkeitsdauer den Zeitraum Ihres geplanten China-Aufenthaltes abdecken muss. Personen mit anderen Dokumenten als einem normalen Reisepass, dazu zählen etwa Reiseausweise, vorläufige Pässe oder Notreiseausweise, sind zur visumsfreien Einreise nach China nicht berechtigt.

5. Wie genau wird die 15-tägige Aufenthaltsdauer berechnet?

Wer Visumsfreiheit genießt, ist berechtigt, sich bis 24.00 Uhr des 15. Tages ab Einreisedatum in China visumsfrei aufzuhalten.

6. Kann ich auch aus einem Drittstaat, also einem Nicht-Heimatstaat nach China einreisen?

Personen, für die Chinas Visumsfreiheit gilt, können aus jedem beliebigen Land (jeder beliebigen Region) außerhalb Chinas einreisen.

7. Gilt die Visumsfreiheit auch für andere Einreisewege als den Luftweg?

Die einseitige Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle chinesischen See-, Land- und Lufthäfen, die Ausländern offen stehen (sofern die Gesetze und Vorschriften oder bilateralen Vereinbarungen nichts anderes vorsehen). Wenn Sie mit Ihrem eigenen Verkehrsmittel anreisen möchten, sind Sie auch in diesem Falle dazu angehalten, die nötigen Formalitäten für die Ein- und Ausreise mit eigenem Verkehrsmittel gemäß den einschlägigen chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu durchlaufen.

8. Gilt die visumsfreie Einreise auch für Reisegruppen?

Die visumsfreie Einreise gilt für alle ausländischen Staatsbürger, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen, egal ob sie sich einer Reisegruppe anschließen oder individuell reisen.

9. Kann ich eine Verlängerung beantragen, wenn meine Aufenthaltsdauer in China die erlaubten 15 Tage überschreitet?

Wer beabsichtigt, länger als 15 Tage in China zu bleiben, sollte vor seiner Abreise ein Visum für den Zweck seines Besuchs  beantragen. Liegen nach der visumsfreien Einreise triftige und berechtigte Gründe für eine Verlängerung des China-Aufenthalts vor, ist bei der Ein- und Ausreisebehörde des Büros für öffentliche Sicherheit eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. 

10. Sind mehrfache Einreisen erlaubt, gibt es Anforderungen an den zeitlichen Abstand der Einreisen und bestehen eventuell Beschränkungen hinsichtlich der Gesamtzahl der Visumsbefreiungen bzw. der Gesamtzahl der Aufenthaltstage?

Wer die Voraussetzungen für eine visumsfreie Einreise nach China erfüllt, kann sich mehrfach visumsfrei in China aufhalten. Auch bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen für die Anzahl der visumsfreien Besuche oder die Gesamtzahl der Aufenthaltstage. Beachten Sie jedoch, dass Sie keine Aktivitäten ausüben dürfen, die mit dem angegebenen Reisezweck nicht in Einklang stehen.


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